Das Bundesjustizministerium hat festgelegt, dass ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers kopiert werden darf. Es erlöschen ebenso die Persönlichkeitsrechte nach diesem Zeitraum. Strafbar wird es
+ Ausstellungsort vorher besichtigen, um Licht, Aufhängungsmöglichkeiten etc. in Augenschein zu nehmen + Im Vorfeld Reklame auf Facebook, Linkedin, per Mail oder über den Postweg + 1 Tag vor Ver