Das Bundesjustizministerium hat festgelegt, dass ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers kopiert werden darf. Es erlöschen ebenso die Persönlichkeitsrechte nach diesem Zeitraum.
Strafbar wird es erst, sollten im Original-Künstlernamen signieren und das Kunstwerk dann alls "echt" verkaufen.
Es gibt mittlerweile jedes Jahr Künstler-Auflistungen, deren Werke dann "gemeinfrei" werden - Stichtag ist immer zum 01.01.xxxx.
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